- Verkehrskontrolle
- Ver|kehrs|kon|trol|le auch: Ver|kehrs|kont|rol|le 〈f. 19〉 von der Verkehrspolizei im öffentlichen Verkehr durchgeführte Kontrolle hinsichtlich des Fahrzeugs, der Kraftfahrzeugpapiere u. der Fahrtüchtigkeit des Fahrers
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Ver|kehrs|kon|t|rol|le, die:von der Polizei auf einer Verkehrsstraße durchgeführte Kontrolle hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit, der mitzuführenden Papiere u. des Fahrzeugs.* * *
Verkehrskontrolle,polizeiliche Maßnahme, durch die Straßenverkehrsteilnehmer zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zur Verkehrszählung (Verkehrserhebungen) angehalten werden können (§ 36 Absatz 5 StVO). Die Verkehrskontrolle kann die Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, der mitzuführenden Papiere, des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge umfassen. Verkehrskontrolle besonders bei Kfz des Güterverkehrs sind auch den Beauftragten des Bundesamts für Güterverkehr gestattet (§ 12 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz).* * *
Ver|kehrs|kon|trol|le, die: von der Polizei auf einer Verkehrsstraße durchgeführte Kontrolle hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit, der mitzuführenden Papiere u. des Fahrzeugs.
Universal-Lexikon. 2012.